Gesundheit geht ganz anders - Alternativen und Hintergründe

Ein Kauf im Internet und seine Folgen:
Am Morgen des 7. September wurde X durch ein sehr forderndes Klingeln an der Wohnungstüre aufgeschreckt. Da er nicht sofort öffnete, wurde ein zweites Mal sehr fordernd geklingelt. Die Nachfrage an der Sprechanlage ergab: "Polizei - machen Sie bitte auf!" Da sich X nichts zu Schulden kommen ließ, war er sehr überrascht angesichts der Tatsache, daß er sich 8 Polizeibeamten gegenübersah. Als X den Grund ihres Kommens erfuhr, war er allerdings noch mehr überrascht: Man habe einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung, da man ihn beschuldigen würde, Sprengstoff zu besitzen. Nun war X allerdings, wie man so sagt, "platt". Man forderte ihn auf, zu sagen, wo er vor etwa 2 Jahren im Internet Sprengstoff gekauft hätte und was er damit gemacht habe. Natürlich konnte X sich nicht erinnern, da er sich erstens nicht zwei Jahre lang merke, was er wo eingekauft habe und  zweitens ja auch keinen Sprengstoff gekauft hatte. Da man ihm sagte, es handele sich um einen Chemikalienhändler, da erinnerte er sich plötzlich einen Karton mit Borsäure, dem Grundstoff des Desinfektionsmittels Borwasser (3% Borsäure in destil. Wasser) gekauft zu haben. Wie der Zufall so will, hatte er den Karton völlig vergessen. Er lag noch vollkommen unversehrt mit Adressaufkleber im Keller, wie er zwei Jahre zuvor hier eintraf. Durch diesen unglaublichen Zufall (wer bewahrt schon eine gekaufte Ware zwei Jahre originalverpackt im Keller auf?) konnte X diese haltlose Anschuldigung entkräften. Die Borsäure wurde auch sogleich in einem vor der Haustüre geparkten fahrbaren Chemielabor der Polizei geprüft und für Borsäure befunden. Da Borsäure nun definitiv kein Sprengstoff ist, war die Sache soweit erledigt. Der führende Polizeibeamte, ein Erster Kriminal-Hauptkommissar, erklärte X auf Anfrage, daß er "schlechte Karten gehabt hätte", wenn er entweder die Borsäure schon ausgepackt oder Düngemittel bestellt hätte, die sich bekannterweise auch als Sprengstoff nutzen lassen. Um die Sache dann ordentlich zu protokollieren, bestellte man X für die darauffolgende Woche zum Kommissariat. Dort nahm man das Protokoll auf und erkannte seine defintiv und zweifelsfrei nachgewiesene Unschuld. Der EKHK allerdings bestand auf einer "ED-Behandlung" also Fingerabdrücke nehmen und fotografieren, wie bei einem Verbrecher. Da war X natürlich keinesfalls mit einverstanden. Nach einer langen Diskussion, in der X Herrn EKHK Willkür klarmachen musste, daß die ED-Behandlung bei erwiesener Unschuld ein Willkür-Akt ist, rief er angeblich bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft an, um X dann ohne ED-Behandlung gehen zu lassen. Nicht jedoch ohne die zynischen Bemerkung "Ich hätte Sie doch zu gerne mit schwarzen Fingern gesehen!" Eine nur allzu wahre Begebenheit (Name des Autors ist hier bekannt, Name des EKHK wurde geändert,  die Authentizität der Geschichte ist zu 100% erwiesen)