Wer verhungert, bestimmen die Konzerne
Durch eine Globalisierung der Märkte begeben sich die Staaten schließlich in die Hand einiger Monopolkonzerne und durch die Abschaffung der Eigenständigkeit bei der Versorgung durch landwirtschaftliche Produkte machen sich die Staaten von außen erpressbar. Es kann jederzeit eine Knappheit an bestimmten Gütern geschaffen werden, die man nicht in ausreichender Menge im eigenen Lande herstellt.
Hunger und Verteilungsmonopol zur Versklavung der Bevölkerung praktizierte schon Lenin: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen".
Ein Artikel aus der Zeitung "Die Rheinpfalz" vom 28.02.2002
macht deutlich, in welche Richtung die Monopolisierung der Lebensmittel geht.
Mit Hilfe der Gentechnik lassen sich Monopolisten ein Lebensmittel nach dem anderen patentieren.
Wer dann das Saatgut ohne Lizenz erwirbt oder anbaut, macht sich nach dem Gesetz strafbar.
So werden Konzerne bestimmen, wer was wann anbauen darf und wer was nicht anbauen darf.
Nicht die Natur bestimmt über Saat und Ernte, sondern ein Konzern.
Möchte uns der Konzern verhungern lassen, wenn wir nicht den verlangten Preis für Kartoffeln, Gemüse, Kraut und Obst zu bezahlen bereit sind – die Polizei wird's durchsetzen.
Dies bedeutet allerdings, daß die Gentechnik keineswegs der Segen ist, mit dem man den Hunger der Welt bekämpfen will.
Ganz im Gegenteil kann man mit Hilfe der Gentechnik, der daraus resultierenden Patente und der Gesetze dafür sorgen, daß auch zivilisierte Länder ihre eigene Hungersnot bekommen können.
Die nachstehenden Zeitungsartikel von Ende Februar/Anfang März 2002 bestätigen leider solche Befürchtungen.
Der Verbraucher braucht sich um die Qualität der Kartoffeln keine Sorgen zu machen", erklärte der Vorsitzende der pfälzischen Frühkartoffelerzeuger‑ und Veredlungsgemeinschaft, Günter Schall (Kleinniedesheim), zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen zwölf Landwirte. Sie sollen Kartoffeln erworben haben, die nicht zum Anbau zugelassen waren.
Bei der Durchsuchung von landwirtschaftlichen Betrieben in Böhl‑Iggelheim, Dannstadt‑Schauernheim, Speyer, Weingarten und Hochdorf‑Assenheim sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden insgesamt über 5o Tonnen "nicht lizenzierte und nicht zertifizierte" Kartoffeln sichergestellt worden. Der Bezugspreis des Saatguts belief sich den Behördenangaben zufolge auf ungefähr ein Drittel des üblichen Verkaufspreises.
"Da die Kartoffeln nicht in den Anbau gelangten, müssen die Verbraucher auch nichts befürchten", meint Schall. Verärgert ist der Kartoffelexperte über die im Zuge der Ermittlungen verbreitete Meldung, das Pflanzgut könnte krank oder gar mit Viren befallen sein. Bei den derzeit diskutierten Fällen hätten die sofort eingeleiteten Untersuchungen keinen Krankheitsbefall aufgezeigt, erläutert Schall. Die beschlagnahmten Kartoffeln unterschieden sich nicht von zertifizierter Ware, lediglich die entsprechende Auszeichnung habe gefehlt. Dennoch sei das Verhalten der betroffenen Landwirte kein Kavaliersdelikt, erklärte Schall. Der Erzeugergemeinschaft sei durch die Ermittlungen ein Imageschaden entstanden.
Der Kartoffelanbauexperte erläutert die Hintergründe: Der Züchter vertraut normalerweise sein Saatgut einem Vermehrer an, der dies in einem gesetzlich vorgeschriebenen "Vermehrungsverfahren" anbaut und dann als zertifiziertes Saatgut an Speisekartoffelerzeuger weiterverkauft. Die Vermehrungsfläche und die Saatgutmenge ist zwischen dem Züchter der Kartoffelsorte und dem Vermehrer vertraglich vereinbart. Erst mit Zustimmung des Züchters darf der Vermehrer das Saatgut in den Verkehr bringen. Da der Züchter die Kartoffelsorte in jahrzehntelangem Anbau und mit großem finanziellen Aufwand entwickelt, bleibt das von ihm entwickelte Saatgut sein Eigentum.
Bei den derzeit diskutierten Fällen verkaufte der Vermehrer die Ware offenbar über das ihm zustehende und vom Züchter übertragene Kontingent. Nach Angaben des Bauern‑ und Winzerverbandes Rheinland‑Pfalz Süd sollen die beschlagnahmten Kartoffeln nicht aus einer zur Saatgutvermehrung anerkannten Fläche stammen. Das Zertifikat fehlte, das den Pflanzen die Qualität nach Vorgaben des Gesetzgebers bescheinigt und darüber hinaus dokumentiert, dass es sich nicht um minderwertige oder kranke Ware handelt. Der Verkauf von Saatkartoffeln ohne die entsprechende Zertifizierung ist illegal.
Nach Ansicht von Schall hat der Vermehrer einen "gravierenden Fehler" beim Verkauf der Kartoffeln begangen. Daher geht der Kartoffelanbauexperte davon aus, dass der Züchter die Zusammenarbeit mit dem Vermehrer aufkündigen wird. Der Erzeugergemeinschafts-Chef kritisiert auch zwölf Landwirte, die "ihre Fachkenntis über die Lizenzierung und Zertifizierung nicht angewandt" hätten.
Konsequenzen hinsichtlich der Mitgliedschaft in der Erzeugergemeinschaft müssten die betroffenen Landwirte aber nicht befürchten, da die Ware nicht zum Anbau gelangt und somit niemand geschädigt worden sei "Verbraucherschutz hat für uns höchsten Stellenwert und daran werden wir weiterarbeiten. Unsere Mitglieder müssen einfach noch mehr auf formelle Dinge achten. Solch ein Fall sollte wirklich einmalig bleiben", sagte Schall.
LUDWIGSHAFEN - Weil sie Saatkartoffeln gekauft haben sollen, die nicht für den Anbau zugelassen sind, hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen mehrere Landwirte aus der Vorderpfalz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wie das Polizeipräsidium in Ludwigshafen und die Schwerpunkt‑Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Kaiserslautern gestern weiter mitteilten, sollen mehr als zehn Landwirte tonnenweise Kartoffeln von einem Vermehrer aus der Region Donaumoos in Bayern bezogen haben. Die Kartoffeln hätten in den nächsten Tagen ausgepflanzt werden sollen. Bei der Durchsuchung von zwölf landwirtschaftlichen Betrieben in Böhl‑Iggelheim, Dannstadt‑Schauernheirn, Speyer, Weingarten und Hochdorf‑Assenheim seien insgesamt über 5o Tonnen "nicht lizenzierte und nicht zertifizierte" Kartoffeln sichergestellt worden.
Ermittelt wird wegen Verstoßes gegen das Sortenschutzgesetz und das Saatgutverkehrsgesetz. Das Sortenschutzrecht ist ein Eigentumsrecht, das vom Gesetzgeber dem Züchter verliehen wird. Danach darf allein der Züchter das Saatgut einer geschützten Sorte in den Verkehr bringen. Um den Landwirt zu schützen, muss jegliches Saatgut zertifiziert sein. Das heißt: Es wird sichergestellt, dass keine minderwertigen oder gar kranken Pflanzen, etwa welche mit Virenbefall, ausgepflanzt werden. Der Bezugspreis des Saatguts belief sich den Behördenangaben zufolge auf ungefähr ein Drittel des üblichen Verkaufspreises, der pro Doppelzentner in diesem Jahr bei 35 bis 40 Euro gelegen habe. Gehe man davon aus, dass pro ausgesetzter Tonne der achtfache Ertrag hätte erwartet werden können, entspräche dies einem Ernteausfall von rund 400 Tonnen Frühkartoffeln.
Der Geschäftsführer des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, Franz Schatt, sagte auf Anfrage der RHEINPFALZ, für den Verband habe der Verbraucherschutz höchsten Stellenwert. Der Verband werde allerdings zunächst einmal den Sachverhalt prüfen, um herauszufinden, ob ein schuldhaftes Verhalten vorliege.
Speyer ‑ Bei 12 Kartoffelbauern klingelte morgens die Polizei: "Zeigen Sie uns Ihr Saatgut", forderte sie Landwirte in Böhl-Iggelheim, Dannstadt‑Schauernheim, Speyer, Weingarten und Hochdorf‑Assenheim auf.
Polizeisprecherin Anke Buchholz: "Wir beschlagnahmten 50 Tonnen."
Hintergrund: Die Bauern hatten von einem bayerischen Züchter Ware gekauft, die angeblich minderwertig ist. Buchholz: "Sie zahlten dafür ein Drittel des üblichen Preises von 45 Euro."
Jetzt wird es laut Polizei etwa 400 Tonnen Kartoffeln weniger in der Pfalz geben.
KAISERSLAUTERN - Nach der Beschlagnahme von 5o Tonnen Saatkartoffeln bei Vorderpfälzer Landwirten liegen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nun erste Analyse‑Ergebnisse vor, welche die Vorwürfe erhärteten.
Wie Staatsanwalt Dominik Ludwig gestern auf Anfrage sagte, bestätigten die Befunde den Verdacht, dass die auf den fünf zuerst durchsuchten Höfen sichergestellten Kartoffeln nicht zertiflziert und nicht lizenziert seien. Sechs weitere Betriebe betreffende Untersuchungen stünden noch aus, mit den Ergebnissen sei in spätestens zwei Wochen zu rechnen. Vor Aussagen zur Qualität des Saatgutes will Ludwig das abschließende Gutachten abwarten.
Der Bauern‑ und Winzerverband Rheinland‑Pfalz (BWV) Süd geht davon aus, dass es sich nur um "nicht genehmigten Nachbau" handelt. Nach seinen Informationen soll dem Verkäufer in Bayern ein Hektar genehmigte Anbaufläche für die betroffenen Sorten zur Verfügung gestanden haben. Die beanstandeten Kartoffeln stammten angeblich von einer nicht zur Saatgutvermehrung anerkannten Fläche, hätten aber voraussichtlich auch entsprechende Qualität. Aufgrund dessen sieht BWV‑Präsident Norbert Schindler durch den Fall "die hohe Qualität der Pälzer Grumbeere" und "den hohen Stellenwert des Verbraucherschutzes" nicht beeinträchtigt.
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"Das Wohlbefinden der Bevölkerung hängt in erster Linie von der Bebauung und Ausnutzung des Grund und Bodens ab."
(August Bebel)
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Wer das Erdöl kontrolliert, kontrolliert ein Land.
Wer die Nahrungsmittel kontrolliert, kontrolliert das Volk.
Henry Kissinger
Gib mir die Kontrolle über die Währung und ich habe die Kontrolle über die Regierung.
Rothschild
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Die letzte Stufe der Privatisierung wird dann wohl sein, wenn man sich (wie im Kinofilm "Fortress") die Erlaubnis (eines Konzernes?) holen muß, um schwanger werden zu dürfen.
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