Gesundheit geht ganz anders - Alternativen und Hintergründe

Wer verhungert, bestimmen die Konzerne

Durch eine Globalisierung der Märkte begeben sich die Staaten schließlich in die Hand einiger Monopolkonzerne und durch die Abschaffung der Eigenständigkeit bei der Versorgung durch landwirtschaftliche Produkte machen sich die Staaten von außen erpressbar. Es kann jederzeit eine Knappheit an bestimmten Gütern geschaffen werden, die man nicht in ausreichender Menge im eigenen Lande herstellt.

Hunger und Verteilungsmonopol zur Versklavung der Bevölkerung praktizierte schon Lenin: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen".

Ein Artikel aus der Zeitung "Die Rheinpfalz" vom 28.02.2002

macht deutlich, in welche Richtung die Monopolisierung der Lebensmittel geht.

Mit Hilfe der Gentechnik lassen sich Monopolisten ein Lebensmittel nach dem anderen patentieren.

Wer dann das Saatgut ohne Lizenz erwirbt oder anbaut, macht sich nach dem Gesetz strafbar.

So werden Konzerne bestimmen, wer was wann anbauen darf und wer was nicht anbauen darf.

Nicht die Natur bestimmt über Saat und Ernte, sondern ein Konzern.

Möchte uns der Konzern verhungern lassen, wenn wir nicht den verlangten Preis für Kartoffeln, Gemüse, Kraut und Obst zu bezahlen bereit sind – die Polizei wird's durchsetzen.

Dies bedeutet allerdings, daß die Gentechnik keineswegs der Segen ist, mit dem man den Hunger der Welt bekämpfen will.

Ganz im Gegenteil kann man mit Hilfe der Gentechnik, der daraus resultierenden Patente und der Gesetze dafür sorgen, daß auch zivilisierte Länder ihre eigene Hungersnot bekommen können.

Die nachstehenden Zeitungsartikel von Ende Februar/Anfang März 2002 bestätigen leider solche Befürchtungen.

Der Verbraucher braucht sich um die Qualität der Kartoffeln keine Sor­gen zu machen", erklärte der Vorsit­zende der pfälzischen Frühkartoffeler­zeuger‑ und Veredlungsgemein­schaft, Günter Schall (Kleinniedes­heim), zu den laufenden Ermittlun­gen der Staatsanwaltschaft Kaiserslau­tern gegen zwölf Landwirte. Sie sol­len Kartoffeln erworben haben, die nicht zum Anbau zugelassen waren.


Bei der Durchsuchung von landwirt­schaftlichen Betrieben in Böhl‑Iggel­heim, Dannstadt‑Schauernheim, Spey­er, Weingarten und Hochdorf‑Assen­heim sind nach Angaben der Ermitt­lungsbehörden insgesamt über 5o Ton­nen "nicht lizenzierte und nicht zertifi­zierte" Kartoffeln sichergestellt wor­den. Der Bezugspreis des Saatguts belief sich den Behörden­angaben zufolge auf ungefähr ein Drit­tel des üblichen Verkaufspreises.


"Da die Kartoffeln nicht in den An­bau gelangten, müssen die Verbrau­cher auch nichts befürchten", meint Schall. Verärgert ist der Kartoffelexper­te über die im Zuge der Ermittlungen verbreitete Meldung, das Pflanzgut könnte krank oder gar mit Viren befal­len sein. Bei den derzeit diskutierten Fällen hätten die sofort eingeleiteten Untersuchungen keinen Krankheitsbe­fall aufgezeigt, erläutert Schall. Die be­schlagnahmten Kartoffeln unterschie­den sich nicht von zertifizierter Ware, lediglich die entsprechende Auszeich­nung habe gefehlt. Dennoch sei das Verhalten der betroffenen Landwirte kein Kavaliersdelikt, erklärte Schall. Der Erzeugergemeinschaft sei durch die Ermittlungen ein Imageschaden entstanden.


Der Kartoffelanbauexperte erläutert die Hintergründe: Der Züchter ver­traut normalerweise sein Saatgut ei­nem Vermehrer an, der dies in einem gesetzlich vorgeschriebenen "Vermeh­rungsverfahren" anbaut und dann als zertifiziertes Saatgut an Speisekartof­felerzeuger weiterverkauft. Die Ver­mehrungsfläche und die Saatgutmen­ge ist zwischen dem Züchter der Kar­toffelsorte und dem Vermehrer ver­traglich vereinbart. Erst mit Zustim­mung des Züchters darf der Vermeh­rer das Saatgut in den Verkehr brin­gen. Da der Züchter die Kartoffelsorte in jahrzehntelangem Anbau und mit großem finanziellen Aufwand entwi­ckelt, bleibt das von ihm entwickelte Saatgut sein Eigentum.


Bei den derzeit diskutierten Fällen verkaufte der Vermehrer die Ware of­fenbar über das ihm zustehende und vom Züchter übertragene Kontingent. Nach Angaben des Bauern‑ und Winzerverbandes Rheinland‑Pfalz Süd sol­len die beschlagnahmten Kartoffeln nicht aus einer zur Saatgutvermeh­rung anerkannten Fläche stammen. Das Zertifikat fehlte, das den Pflanzen die Qualität nach Vorgaben des Gesetz­gebers bescheinigt und darüber hi­naus dokumentiert, dass es sich nicht um minderwertige oder kranke Ware handelt. Der Verkauf von Saatkartof­feln ohne die entsprechende Zertifizie­rung ist illegal.


Nach Ansicht von Schall hat der Vermehrer einen "gravierenden Fehler" beim Verkauf der Kartoffeln began­gen. Daher geht der Kartoffelanbauex­perte davon aus, dass der Züchter die Zusammenarbeit mit dem Vermehrer aufkündigen wird. Der Erzeugergemeinschafts-Chef kritisiert auch zwölf Landwirte, die "ihre Fachkenntis über die Lizenzierung und Zertifizierung nicht angewandt" hätten.


Konsequenzen hinsichtlich der Mitgliedschaft in der Erzeugergemeinschaft müssten die betroffenen Landwirte aber nicht befürchten, da die Ware nicht zum Anbau gelangt und somit niemand geschädigt worden sei "Verbraucherschutz hat für uns höchsten Stellenwert und daran werden wir weiterarbeiten. Unsere Mitglieder müssen einfach noch mehr auf formelle Dinge achten. Solch ein Fall sollte wirklich einmalig bleiben", sagte Schall.


LUDWIGSHAFEN - Weil sie Saatkartoffeln gekauft haben sollen, die nicht für den Anbau zugelassen sind, hat die Staatsanwaltschaft Kai­serslautern gegen mehrere Landwir­te aus der Vorderpfalz ein Ermitt­lungsverfahren eingeleitet.


Wie das Polizeipräsidium in Ludwigs­hafen und die Schwerpunkt‑Staatsan­waltschaft für Wirtschaftsstrafsa­chen in Kaiserslautern gestern wei­ter mitteilten, sollen mehr als zehn Landwirte tonnenweise Kartoffeln von einem Vermehrer aus der Region Donaumoos in Bay­ern bezogen haben. Die Kartoffeln hätten in den nächsten Tagen ausge­pflanzt werden sollen. Bei der Durch­suchung von zwölf landwirtschaftlichen Betrieben in Böhl‑Iggelheim, Dannstadt‑Schauernheirn, Speyer, Weingarten und Hochdorf‑Assenheim seien insgesamt über 5o Tonnen "nicht lizenzierte und nicht zertifizier­te" Kartoffeln sichergestellt worden.


Ermittelt wird wegen Verstoßes ge­gen das Sortenschutzgesetz und das Saatgutverkehrsgesetz. Das Sorten­schutzrecht ist ein Eigentumsrecht, das vom Gesetzgeber dem Züchter ver­liehen wird. Danach darf allein der Züchter das Saatgut einer geschützten Sorte in den Verkehr bringen. Um den Landwirt zu schützen, muss jegliches Saatgut zertifiziert sein. Das heißt: Es wird sichergestellt, dass keine minder­wertigen oder gar kranken Pflanzen, etwa welche mit Virenbefall, ausge­pflanzt werden. Der Bezugspreis des Saatguts belief sich den Behördenan­gaben zufolge auf ungefähr ein Drit­tel des üblichen Verkaufspreises, der pro Doppelzentner in diesem Jahr bei 35 bis 40 Euro gelegen habe. Gehe man davon aus, dass pro ausge­setzter Tonne der achtfache Ertrag hätte erwartet werden können, ent­spräche dies einem Ernteausfall von rund 400 Tonnen Frühkartoffeln.


Der Geschäftsführer des Bauern­- und Winzerverbands Rheinland-­Pfalz Süd, Franz Schatt, sagte auf An­frage der RHEINPFALZ, für den Ver­band habe der Verbraucherschutz höchsten Stellenwert. Der Verband werde allerdings zunächst einmal den Sachverhalt prüfen, um heraus­zufinden, ob ein schuldhaftes Verhal­ten vorliege.


Speyer ‑ Bei 12 Kartoffelbauern klingelte mor­gens die Poli­zei: "Zeigen Sie uns Ihr Saat­gut", forderte sie Landwirte in Böhl-Iggelheim, Dann­stadt‑Schauernheim, Speyer, Weingarten und Hochdorf‑Assenheim auf.


Polizeisprecherin Anke Buchholz: "Wir beschlag­nahmten 50 Tonnen."


Hintergrund: Die Bauern hatten von einem bayerischen Züchter Ware ge­kauft, die angeb­lich minderwertig ist. Buchholz: "Sie zahlten dafür ein Drittel des üblichen Preises von 45 Eu­ro."


Jetzt wird es laut Polizei etwa 400 Tonnen Kartoffeln weniger in der Pfalz geben.


KAISERSLAUTERN - Nach der Beschlagnahme von 5o Tonnen Saatkartoffeln bei Vorderpfälzer Land­wirten lie­gen der Staatsanwaltschaft Kaiserslau­tern nun erste Analyse‑Ergebnisse vor, welche die Vorwürfe erhärteten.


Wie Staatsanwalt Dominik Ludwig ges­tern auf Anfrage sagte, bestätigten die Befunde den Verdacht, dass die auf den fünf zuerst durchsuchten Höfen sichergestellten Kartoffeln nicht zertifl­ziert und nicht lizenziert seien. Sechs weitere Betriebe betreffende Untersu­chungen stünden noch aus, mit den Ergebnissen sei in spätestens zwei Wo­chen zu rechnen. Vor Aussagen zur Qualität des Saatgutes will Ludwig das abschließende Gutachten abwarten.


Der Bauern‑ und Winzerverband Rheinland‑Pfalz (BWV) Süd geht da­von aus, dass es sich nur um "nicht genehmigten Nachbau" handelt. Nach seinen Informationen soll dem Verkäu­fer in Bayern ein Hektar genehmigte Anbaufläche für die betroffenen Sor­ten zur Verfügung gestanden haben. Die beanstandeten Kartoffeln stamm­ten angeblich von einer nicht zur Saat­gutvermehrung anerkannten Fläche, hätten aber voraussichtlich auch ent­sprechende Qualität. Aufgrund dessen sieht BWV‑Präsident Norbert Schind­ler durch den Fall "die hohe Qualität der Pälzer Grumbeere" und "den ho­hen Stellenwert des Verbraucherschut­zes" nicht beeinträchtigt.


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"Das Wohlbefinden der Bevölkerung hängt in erster Linie von der Bebauung und Ausnutzung des Grund und Bodens ab."

(August Bebel)



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Wer das Erdöl kontrolliert, kontrolliert ein Land.

Wer die Nahrungsmittel kontrolliert, kontrolliert das Volk.

Henry Kissinger


Gib mir die Kontrolle über die Währung und ich habe die Kontrolle über die Regierung.

Rothschild


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Die letzte Stufe der Privatisierung wird dann wohl sein, wenn man sich (wie im Kinofilm "Fortress") die Erlaubnis (eines Konzernes?) holen muß, um schwanger werden zu dürfen.

























































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